Finanzielle Hilfen

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BUNDESAUSBILDUNGSFÖRDERUNGSGESETZ (BAFÖG)

Finanzielle Hilfen

Allgemeine Informationen

BAföG wird gewährt, wenn die Schüler:innen nicht genug Geld haben, um ihren Lebensunterhalt und ihre Ausbildung anderweitig zu finanzieren.


Das Einkommen und Vermögen der Auszubildenden, ihrer Eltern und ggf. Ehe- oder Lebenspartner werden berücksichtigt.


alle Informationen kurz auf einen Blick >

Voraussetzungen

Schüler:innen können Schüler-BAföG beantragen, wenn sie an einer Fachschule eine Berufsausbildung machen oder ihren Schulabschluss nachholen.


mehr Informationen >

BAföG-Antrag (digital) >

Schüler-Bafög

Erfahrung aus der FOS31

"Solange der BAföG-Antrag rechtzeitig gestellt wird, mindestens 6 Monate vorher, dann wird man zu Schulbeginn die finanzielle Unterstützung erhalten. Sollte man sich doch noch einmal um entscheiden oder möchte eine Ausbildung machen, kann man vom Vertrag zurücktreten oder die Bildungsstätte ändern lassen."  Michelle K.

Schüler-Bafög

Bedarfssätze

Die monatlichen Bedarfssätze für Schüler sind gesetzlich festgelegt.


Gesetzeshinweise § 12 BAföG >

Höhe des BAföGs berechnen >

nach terminvereinbarung

Ansprechpartner:in bei uns am OSZ

Frau Schwinger (Koordinatorin für Inklusion)

b.schwinger@osz-aet.de


Herr Heinze (Bildungsbegleitung im Berliner Ausbildungsmodell (BAM))

m.heinze@osz-aet.de

Ansprüche können aus dem Inhalt dieser Homepage und aus den persönlichen Beratungsgesprächen nicht hergeleitet werden. Es gelten allein die gesetzlichen Bestimmungen.

Schüler-BAFÖG

Wenn Eltern nicht (genug) zahlen wollen

(Formblatt 8, Vorausleistungsverfahren)

Sie benötigen Informationen zum Vorausleistungsverfahren beim BAföG?


MEHR ERFAHREN >

Schüler-Bafög

Elternunabhängige Förderung

Unter bestimmten Voraussetzungen wird die finanzielle Unterstützung gewährt, ohne dass das Einkommen der Eltern berücksichtigt wird. (Ausnahmen sind: drei Jahre Ausbildung und drei Jahre Erwerbstätigkeit, oder Abendgymnasium bzw. Kolleg, fünf Jahre Erwerbstätig war, über 30 Jahre ist)



MERKBLATT ZUR ELTERNUNABHÄNGIGEN FÖRDERUNG NACH DEM BAFÖG >

Berufsausbildungsbeihilfe

In Ausbildung und zu wenig Geld?

Sie absolvieren eine Ausbildung und benötigen finanzielle Unterstützung?


In bestimmten Fällen kann die Bundesagentur für Arbeit Sie durch einen monatlichen Zuschuss, der sogenannten Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) unterstützen.


mehr Informationen >

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