BAföG wird gewährt, wenn die Schüler:innen nicht genug Geld haben, um ihren Lebensunterhalt und ihre Ausbildung anderweitig zu finanzieren.
Das Einkommen und Vermögen der Auszubildenden, ihrer Eltern und ggf. Ehe- oder Lebenspartner werden berücksichtigt.
Schüler:innen können Schüler-BAföG beantragen, wenn sie an einer Fachschule eine Berufsausbildung machen oder ihren Schulabschluss nachholen.
"Solange der BAföG-Antrag rechtzeitig gestellt wird, mindestens 6 Monate vorher, dann wird man zu Schulbeginn die finanzielle Unterstützung erhalten. Sollte man sich doch noch einmal um entscheiden oder möchte eine Ausbildung machen, kann man vom Vertrag zurücktreten oder die Bildungsstätte ändern lassen." Michelle K.
Die monatlichen Bedarfssätze für Schüler sind gesetzlich festgelegt.
Frau Schwinger (Koordinatorin für Inklusion)
Herr Heinze (Bildungsbegleitung im Berliner Ausbildungsmodell (BAM))
Ansprüche können aus dem Inhalt dieser Homepage und aus den persönlichen Beratungsgesprächen nicht hergeleitet werden. Es gelten allein die gesetzlichen Bestimmungen.
(Formblatt 8, Vorausleistungsverfahren)
Sie benötigen Informationen zum Vorausleistungsverfahren beim BAföG?
Unter bestimmten Voraussetzungen wird die finanzielle Unterstützung gewährt, ohne dass das Einkommen der Eltern berücksichtigt wird. (Ausnahmen sind: drei Jahre Ausbildung und drei Jahre Erwerbstätigkeit, oder Abendgymnasium bzw. Kolleg, fünf Jahre Erwerbstätig war, über 30 Jahre ist)
Sie absolvieren eine Ausbildung und benötigen finanzielle Unterstützung?
In bestimmten Fällen kann die Bundesagentur für Arbeit Sie durch einen monatlichen Zuschuss, der sogenannten Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) unterstützen.